Förderung von Gedenkstättenfahrten für Düsseldorfer Schulen

Der Zukunft von morgen die Vergangenheit näherbringen, ist ein Schwerpunkt der historisch-politischen Bildung von Schülerinnen und Schülern in NRW.
Viele Schulen haben sich auf den Weg gemacht, die Kooperation mit außerschulischen Partnern zu suchen und als einen Baustein ihrer Arbeit Fahrten für ihre Schülerinnen und Schüler an Erinnerungs- und Gedenkorte in ihr Bildungsangebot aufgenommen.

„Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und unabhängig von Dritten zu gestalten, stehen im Haushalt 2018 Mittel zur Förderung solcher Fahrten zur Verfügung“, erklärt Olaf Lehne. Mit einem Änderungsantrag hat die NRW-Koalition den bereits bestehenden Haushaltstitel um 250.000 Euro für das Jahr 2018 aufgestockt. Im Jahr des 80-jährigen Gedenkens an die Reichspogromnacht besteht somit für viele Schulen die Möglichkeit, Gedenkstättenfahrten ins In- und Ausland mit bis zu 3.000 Euro pro Fahrt bezuschusst zu bekommen.

Aktuell erarbeitet das Ministerium für Schule und Bildung eine Förderrichtlinie, die zeitnah in Kraft gesetzt wird. Sollten Schulen im Laufe des 1. Halbjahres des Schuljahres 2018/2019, nämlich bis zum 31. Dezember 2018, derartige Fahrten planen, dann können sich diese bereits jetzt an Frau Andrea Nepomuck (Mail: andrea.nepomuck@msb.nrw.de; Tel.: 5867-3525) oder Herrn Paul Höller (Mail: paul.hoeller@msb.nrw.de, Tel.: 5867-3417) im Ministerium für Schule und Bildung wenden.

Die Möglichkeit der Beantragung wird in den nächsten Wochen auch formal möglich sein. Bewilligungen werden voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres den Schulen zugehen. Somit besteht Planungssicherheit. Olaf Lehne betont: „Es würde mich sehr freuen, wenn viele Düsseldorfer Schulen dieses Angebot nutzen, um den Schülerinnen und Schülern den Besuch von Erinnerungsorten zu ermöglichen.“