Mehr Kapazität und mehr Qualität für die Ganztagsbetreuung

Ganztägige Betreuungsangebote an den Schulen in Nordrhein-Westfalen fördern nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in unserem Land.
Deshalb ist es besonders für die Zeit nach der Corona-Krise mit ihren vielen Herausforderungen wichtig, die Infrastruktur in der Ganztagsbetreuung noch schneller als bisher auszubauen. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Länder auf ein Investitionsprogramm geeinigt, mit dem insgesamt 750 Millionen Euro in die deutschen Grundschulen fließen sollen.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Olaf Lehne: „Für die Schulen in Düsseldorf stehen aus diesem Programm insgesamt 6.212.300,00 Euro für den Ausbau der Kapazitäten und der Qualität in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Damit können neue ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote an den Grundschulen aufgebaut werden.
Die Anfragen an uns als Landespolitiker in der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt: Die Kommunen als Schulträger sind bereit und warten auf diese Investitionsmittel für die Ganztagsbetreuung. Die Förderrichtlinie schafft jetzt Planungssicherheit. Viele Schülerinnen und Schüler sind während der Pandemie ins Hintertreffen geraten, weil sie unter erschwerten Bedingungen zu Hause statt im Klassenverband und mit ihrer Lehrerin oder ihrem Lehrer in der Schule lernen mussten oder müssen. Insbesondere an den Grundschulen, wo der direkte Kontakt, persönliche Beziehungen und Geborgenheit noch sehr wichtig sind, wiegen solche Einschnitte schwer.
Es ist richtig, jetzt hier zu investieren und den Grundstein dafür zu legen, dass es nach der Corona-Krise nicht nur bergauf geht für die Bildung unserer Jüngsten, sondern steil bergauf.“

 
Hintergrund:  
Bund und Länder haben zur Abmilderung der Corona-Folgen eine Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm in den Ganztagsausbau geschlossen. Von den insgesamt 750 Millionen Euro stehen Nordrhein-Westfalen nach dem Königsteiner Schlüssel gut 158 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die durch das Land sowie die Kommunen vor Ort jeweils um knapp 34 Millionen Euro ergänzt werden. Förderanträge der Schulträger sind bis zum 28. Februar bei den Bezirksregierungen einzureichen.