Das NRW-Innenministerium hat in dieser Woche die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Insgesamt erhalten fast alle Polizeibehörden im Schnitt zwölf Stellen mehr. Voraussichtlich ab dem 1. September sind das auch für das Polizeipräsidium Düsseldorf 33 neue Stellen.
Der Düsseldorfer Landtagsabgeordnete Olaf Lehne erläutert: „Die NRW-Koalition aus CDU und FDP ist mit dem erklärten Ziel angetreten, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Und dieses Versprechen setzen wir Schritt für Schritt um. Die Zahl der Straftaten ist seit Jahren rückläufig, im vergangenen Jahr gab es insbesondere einen Rückgang bei Straßenkriminalität und Gewaltdelikten. Uns ist wichtig, dass diese positive Entwicklung nachhaltig ist. Deshalb freuen wir uns, dass die Polizei auf den Straßen erneut mehr Präsenz zeigen kann. Für das Polizeipräsidium Düsseldorf bedeutet das konkret, dass es voraussichtlich schon ab dem 01. September 33 neu zu besetzende Stellen erhält. Damit konnte es seit 2018 um 57 neue Stellen aufgestockt werden.
Zu den neuen Stellen gehören sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte. Bisher handelt es sich um eine Planrechnung, ab dem 01. September wird jedoch bereits die endgültige Stellenverteilung feststehen.
2020 stellt das NRW-Innenministerium erneut mehr als 2500 Polizeianwärter ein, die in drei Jahren ihren Dienst antreten werden. Damit setzen wir den Trend der Stellenerhöhung bei der Polizei konsequent fort. Die Beamtinnen und Beamten sind wichtigster Baustein unserer Null-Toleranz-Politik, mit der wir NRW Stück für Stück sicherer für alle machen. Deshalb haben wir nicht nur ihre Anzahl erhöht, sondern auch ihre Ausrüstung verbessert und ihnen mit dem neuen Polizeigesetz die nötigen Handlungsbefugnisse zur Verfügung gestellt.“
Hintergrund:
Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.